Rauchen am Arbeitsplatz
Dienstag, 17. August 2010
In Deutschland arbeiten 39,9 Millionen Menschen. 25% Aller Erwachsenen rauchen in Deutschland. Nur wenige davon können aufgrund eines Rauchverbots und aus Rücksicht überhaupt an ihrem Arbeitsplatz rauchen. In Deutschland gilt ein Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Das umfasst zum Beispiel den Bürostuhl mit Wirbelsäulenunterstützung oder die ergonomische Tastatur. Die große Ausnahme ist das Rauchen am Arbeitsplatz. Es gibt viel Raucher, die auf ihre Sucht nicht verzichten wollen oder können, andererseits gibt es viele Nichtraucher, die ein Recht haben, nicht von den Rauchern belästigt bzw. in ihrer Gesundheit beeinträchtigt zu werden.
Rechtlich gesehen ist der Schutz der Nichtraucher vorm Rauchen am Arbeitsplatz eher eine Auslegungssache. Hierbei sind nur Schwangere eindeutig geschützt, denn für den Arbeitgeber besteht die Verpflichtung für einen absolut rauchfreien Arbeitsplatz bei einer Schwangerschaft zu sorgen. Alle anderen sind weithin vom Rauch betroffenen, wenn für eine ausreichende Be- und Entlüftung gesorgt ist. Diese schützt vor den Auswirkungen des Rauchens. In Deutschland gibt es Raucher-Büro, die beweisen wie sinnlos das Lüften für eine ganze Stunde ist. Denn bekannter weise haftet sich der Rauch an alle Oberflächen und Textilien. Das Lüften vermindert den Geruch nur wenig. Wo sich der Rauch ablagert, sind die Schadstoffe noch in der Luft.
Elektronische Zigarette
Die Elektronische Zigarette ist ein tolles Mittel, dass Rauchern helfen, ihr Rauchen gesund zu vermindern oder komplett einzustellen. Mithilfe der Elektronischen Zigarette können Raucher zudem das Rauchverbot am Arbeitsplatz umgehen. Denn die elektrische Zigarette produziert keinen Rauch oder Schadstoffe, die die Umgebung des Rauchers belasten. Sie produziert lediglich geruchsneutralen Dampf, der es den Raucher ermöglicht auch am Arbeitsplatz zu rauchen.
Schlagwörter: elektronische Zigarette, Rauchen, Rauchen am Arbeitsplatz











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