Der Zusammenhang zwischen Job und Krankenversicherung
Freitag, 1. Juli 2011
Die Art der Krankenversicherung ist zu einem großen Teil von der beruflichen Position abhängig. Genau genommen vom Gehalt. Denn wer in die private Krankenversicherung eintreten will, muss ein Jahresgehalt von mindestens 49.500 Euro, die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, erreichen.
Somit sind Mitglieder in der Die Art der Krankenversicherung ist zu einem großen Teil von der beruflichen Position abhängig. Genau genommen vom Gehalt. Denn wer in die private Krankenversicherung eintreten will, muss ein Jahresgehalt von mindestens 49.500 Euro, die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, erreichen.
Somit sind Mitglieder in der privaten Krankenversicherung Besserverdiener. Häufig handelt es sich hierbei um Selbstständige oder leitende Angestellte. Welche Voraussetzungen genau erbracht werden müssen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln, wird auf dem Internetportal www.private-krankenversicherung.net sehr gut erläutert.
Neben zahlreichen anderen Vorteilen ist es für Besserverdiener gut, dass in der privaten Krankenversicherung die Beiträge gehaltsunabhängig berechnet werden. Diese richten sich hier nach den Leistungen, die man versichern möchte. In der gesetzlichen Krankenkasse hingegen wird die Höhe der Beiträge in prozentualem Verhältnis an den Verdient angepasst.
Somit zahlen Besserverdiener einen höheren Beitrag, bekommen aber die gleichen Leistungen wie alle Anderen auch. Als Obergrenze gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze. Ab hier können die Beiträge nicht weiter steigen. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2011 bei einem Jahresgehalt von 44.550 Euro, also etwa 5.000 Euro unter der Versicherungspflichtgrenze, die den Eintritt in die private Krankenversicherung ermöglicht.
Besserverdiener. Häufig handelt es sich hierbei um Selbstständige oder leitende Angestellte. Welche Voraussetzungen genau erbracht werden müssen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln, wird auf dem Internetportal www.private-krankenversicherung.net sehr gut erläutert.
Neben zahlreichen anderen Vorteilen ist es für Besserverdiener gut, dass in der privaten Krankenversicherung die Beiträge gehaltsunabhängig berechnet werden. Diese richten sich hier nach den Leistungen, die man versichern möchte. In der gesetzlichen Krankenkasse hingegen wird die Höhe der Beiträge in prozentualem Verhältnis an den Verdient angepasst.
Somit zahlen Besserverdiener einen höheren Beitrag, bekommen aber die gleichen Leistungen wie alle Anderen auch. Als Obergrenze gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze. Ab hier können die Beiträge nicht weiter steigen. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2011 bei einem Jahresgehalt von 44.550 Euro, also etwa 5.000 Euro unter der Versicherungspflichtgrenze, die den Eintritt in die private Krankenversicherung ermöglicht.
Schlagwörter: Krankenversicherung, Private Krankenversicherung











Antworte auf den Beitrag:
"Der Zusammenhang zwischen Job und Krankenversicherung"