Studienplatzklage – die letzte Chance aufs Medizinstudium?
Donnerstag, 12. Januar 2012
Gerade im Bereich Medizin müssen Studienbewerber immer öfter mit Ablehnungen und Wartesemestern rechnen. Nicht nur der hohe NC sondern auch der große Andrang bei einer begrenzten Zahl an Studienplätzen ist dafür verantwortlich. Daher hört man vor allem in der Medizin oft von der sogenannten Studienplatzklage, mit der der Eine oder Andere sich doch noch einen Studienplatz gesichert haben. Aber was genau ist eine Studienplatzklage und wie funktioniert sie?
Eine Studienplatzklage ist ein rechtlich einwandfreies Mittel, mit dem man tatsächlich auch nach einem Ablehnungsschreiben noch eine Chance auf einen Studienplatz hat. Die Klage beruht auf der gesetzlichen Tatsache, dass jede Universität und Hochschule dazu verpflichtet ist, genau so viele Studienplätze auszuschreiben, wie es mit den zur Verfügung stehenden Mitteln möglich ist. Das bedeutet, dass Universitäten jedes Semester neue Berechnungen anstellen, die dann die sogenannte Ausbildungskapazität ermitteln, nach der sich die Anzahl der ausgeschrieben Studienplätze richtet. Bei einer Studienplatzklage werden eben diese Berechnungen überprüft und wenn sich dabei herausstellt, dass es doch noch möglich wäre, mehr Studienplätze anzulegen, dann werden diese eingerichtet und verteilt.
Man kann also mit einer Studienplatzklage das Medizinstudium einklagen. Aber was genau muss man dafür tun? Nun, zunächst sollte man sich ganz regulär bei den angestrebten Universitäten bewerben. Wird man dann abgelehnt wendet man sich am besten an eine auf Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei. Rechnet man übrigens sicher mit einer Ablehnung, so kann es auch sinnvoll, sich schon vor der Bewerbung mit einer Kanzlei in Verbindung zu setzten. Eine auf Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei bietet die Vorteil, dass die hier arbeitenden Anwälte sich bereits mit vielen Hochschulen und Verwaltungsgerichten auskennen, sodass sie nicht nur für einen reibungslosen Ablauf sorgen, sondern auch realistische Angaben zu den Erfolgschancen der Klage machen können. Die Kanzlei stellt bei Ablehnung den Antrag auf die oben beschriebene Überprüfung der Ausbildungskapazität und so werden im Idealfall neue Studienplätze bewirkt.
Man sieht, das Medizinstudium Einklagen ist möglich und völlig rechtens. Natürlich bietet eine Klage keine 100% Aussicht auf Erfolg, aber alle, die auf ihren Traum vom Medizin Studium nicht verzichten wollen, können sich in jedem Fall einmal beraten lassen.
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